Eine Fehlgeburt ist für viele Betroffene emotional sehr belastend. Wenn Schwangerschaftsgewebe in der Gebärmutter verbleibt oder Blutungen anhalten, kann eine Abortkürettage sinnvoll sein. Bei diesem kurzen gynäkologischen Eingriff wird verbliebenes Schwangerschaftsgewebe aus der Gebärmutterhöhle schonend entfernt, um Infektionen vorzubeugen, Blutungen zu kontrollieren und eine feingewebliche Untersuchung zu ermöglichen. Die Entscheidung richtet sich immer nach Ihrer individuellen Situation und erfolgt nach ärztlicher Aufklärung ohne Heilversprechen.
Die Abortkürettage, auch Kürettage nach Fehlgeburt oder uterine Ausschabung, ist ein operatives Verfahren zur Entfernung von verbliebenem Schwangerschaftsgewebe nach einem frühen Schwangerschaftsverlust. Häufig wird eine Saugkürettage mit oder ohne ergänzende mechanische Kürette verwendet. Der Eingriff dient der sicheren Entleerung der Gebärmutter, ermöglicht eine histologische Abklärung und ist eine von mehreren Behandlungsoptionen neben abwartendem Vorgehen und medikamentöser Behandlung.
Eine Abortkürettage kommt in Betracht bei unvollständiger Fehlgeburt mit verbleibendem Gewebe, bei verhaltenem Abort (Missed Abort) ohne spontanen Abgang, bei stärkeren oder anhaltenden Blutungen, bei Infektionsanzeichen oder wenn ein rascher Abschluss medizinisch oder aus persönlichen Gründen gewünscht wird. Fachgesellschaften empfehlen, sofern keine Notfallsituation besteht, Patientinnen über alle verfügbaren Optionen zu informieren und gemeinsam zu entscheiden.
Unsere gynäkologische Praxis liegt zentral in Göttingen unweit des Bahnhofs, auch Patientinnen aus Rosdorf, Bovenden, Dransfeld, Nörten-Hardenberg oder Northeim erreichen uns gut. Dank moderner Technik und langjähriger Erfahrung bieten wir ambulante Operationen in Göttingen in vertrauensvoller Atmosphäre.
WICHTIGER HINWEIS:
Dieser Text bietet allgemeine medizinische Information und ersetzt nicht das persönliche Beratungs und Aufklärungsgespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Medizinische Entscheidungen sollten immer auf Grundlage Ihrer individuellen Befunde getroffen werden. Sie haben jederzeit das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Sachliche Information ohne anpreisende oder irreführende Werbung entspricht den Vorgaben von MBO Ä, HWG und UWG; bitte wenden Sie Sich bei Fragen zu rechtlichen Formulierungen an Ihr zuständiges Kammer oder Rechtsteam.
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