Ein auffälliger Pap-Test oder ein positiver HPV-Befund kann verunsichern. Die Konisation ist ein etabliertes, meist ambulantes Verfahren, bei dem gezielt ein kleiner kegelförmiger Gewebebereich am Muttermund und Gebärmutterhals entnommen wird. So lassen sich Zellveränderungen zuverlässig abklären und je nach Befund direkt mit entfernen, während die Gebärmutter erhalten bleibt. Früh erkannt können Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses häufig gewebeschonend behandelt werden.
Bei der Konisation entnimmt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über die Scheide ein kegelförmiges Gewebestück (Konus) aus Muttermund und Gebärmutterhals. Die Probe schließt den auffälligen Bereich und einen schmalen Sicherheitsrand ein, damit im Labor geprüft werden kann, ob alle veränderten Zellen erfasst wurden. Der Eingriff dient der Diagnostik und kann zugleich therapeutisch sein, weil auffälliges Gewebe oft vollständig mit entfernt wird. Zum Einsatz kommen Schlingenkonisation (LEEP), Laserkonisation sowie seltener Messerkonisation.
Empfohlen wird der Eingriff vor allem bei höhergradigen Zellveränderungen wie CIN 2 oder CIN 3, weil daraus ohne Behandlung häufiger ein Gebärmutterhalskrebs entstehen kann. Eine Konisation kommt auch infrage bei wiederholt auffälligen Pap-Befunden, unklaren Ergebnissen kleinerer Biopsien oder wenn Veränderungen im Gebärmutterhalskanal vermutet werden. In frühen Stadien kann sie Teil eines organerhaltenden Vorgehens sein, besonders bei Kinderwunsch. Die Entscheidung erfolgt immer individuell nach ausführlicher Beratung.
Unsere gynäkologische Praxis liegt zentral in Göttingen unweit des Bahnhofs, auch Patientinnen aus Rosdorf, Bovenden, Dransfeld, Nörten-Hardenberg oder Northeim erreichen uns gut. Dank moderner Technik und langjähriger Erfahrung bieten wir ambulante Operationen in Göttingen in vertrauensvoller Atmosphäre.
WICHTIGER HINWEIS:
Dieser Text bietet allgemeine medizinische Information und ersetzt nicht das persönliche Beratungs und Aufklärungsgespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Medizinische Entscheidungen sollten immer auf Grundlage Ihrer individuellen Befunde getroffen werden. Sie haben jederzeit das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Sachliche Information ohne anpreisende oder irreführende Werbung entspricht den Vorgaben von MBO Ä, HWG und UWG; bitte wenden Sie Sich bei Fragen zu rechtlichen Formulierungen an Ihr zuständiges Kammer oder Rechtsteam.
Diese Information dient ausschließlich der allgemeinen Aufklärung und ersetzt nicht daspersönliche Beratungs- und Aufklärungsgespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie Sich bitte an Ihr Praxisteam.
Sie haben jederzeit das Recht, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen.