Schmierblutungen zwischen den Menstruationen, Blutungen nach dem Geschlechtsverkehr oder auffälliger Ausfluss können auf einen Polypen am Gebärmuttermund oder Gebärmutterhals hinweisen. In vielen Fällen sind solche Polypen gutartig. Eine gezielte Polypentfernung ermöglicht die sichere feingewebliche Abklärung und kann Beschwerden lindern. Der Eingriff ist in der Regel kurz, häufig ambulant durchführbar und wird nach individueller ärztlicher Empfehlung geplant, ohne Heilversprechen.
Polypen sind kleine, meist weiche Schleimhautvorwölbungen, die über einen schmalen Stiel oder eine breitere Basis aus dem Gebärmutterhalskanal oder direkt am Muttermund herausragen können. Sie bestehen überwiegend aus Schleimhautgewebe und Gefäßen. Oft werden sie zufällig bei einer Vorsorgeuntersuchung entdeckt. Manche verursachen keine Beschwerden, andere gehen mit Schmierblutungen, Kontaktblutungen oder vermehrtem Ausfluss einher. Da sehr selten auch Zellveränderungen vorliegen können, wird entnommenes Gewebe routinemäßig histologisch untersucht.
Eine Entfernung ist sinnvoll, wenn Polypen Beschwerden verursachen, wenn wiederholt Kontaktblutungen auftreten, wenn ein Polyp wächst, wenn der Befund die Beurteilung des Gebärmutterhalses erschwert oder wenn im Rahmen der Krebsvorsorge unklare Zellveränderungen abgeklärt werden sollen. Auch vor geplanten intrauterinen Eingriffen oder bei Kinderwunsch kann die Entfernung empfohlen werden, wenn der Polyp potenziell den Gebärmutterhals verschließt oder entzündliche Veränderungen begünstigt. In Einzelfällen kann ein abwartendes Vorgehen möglich sein, dies sollte jedoch immer ärztlich begleitet werden.
Unsere gynäkologische Praxis liegt zentral in Göttingen unweit des Bahnhofs, auch Patientinnen aus Rosdorf, Bovenden, Dransfeld, Nörten-Hardenberg oder Northeim erreichen uns gut. Dank moderner Technik und langjähriger Erfahrung bieten wir ambulante Operationen in Göttingen in vertrauensvoller Atmosphäre.
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Dieser Text bietet allgemeine medizinische Information und ersetzt nicht das persönliche Beratungs und Aufklärungsgespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Medizinische Entscheidungen sollten immer auf Grundlage Ihrer individuellen Befunde getroffen werden. Sie haben jederzeit das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Sachliche Information ohne anpreisende oder irreführende Werbung entspricht den Vorgaben von MBO Ä, HWG und UWG; bitte wenden Sie Sich bei Fragen zu rechtlichen Formulierungen an Ihr zuständiges Kammer oder Rechtsteam.
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